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Buchstabe Z: Das Immobilien ABC - Alles, wirklich ALLES, was du wissen musst!
Leverage & Immobilien ABC für Anfänger und Fortgeschrittene

Immobilien sind weit mehr als nur Gebäude und Grundstücke. Sie gelten als Basis für Wohnen, Wirtschaft, Vermögensaufbau und kulturelle Entwicklung. Bereits seit den ersten Siedlungen in der Geschichte der Menschheit haben Häuser und Böden den sozialen und wirtschaftlichen Fortschritt mitbestimmt. Auch heute, in Zeiten vielfältiger Finanzprodukte und dynamischer Märkte, behalten Immobilien als „unbewegliche Werte“ ihren besonderen Stellenwert. Dennoch erfordert es fundiertes Wissen, um Chancen zu erkennen und Risiken realistisch einzuschätzen.
Unser Immobilien-ABC greift genau dieses Bedürfnis nach Klarheit und Durchblick auf. Es soll Laien wie Fachinteressierten eine einfache Orientierung in der komplexen Welt aus Kauf, Verkauf, Vermietung, Finanzierung und vielem mehr bieten. Die wichtigsten Begriffe werden verständlich erklärt, damit Eigentümer, Investoren und alle, die sich mit der Materie beschäftigen, gut informiert und sicher handeln können. Wer bei diesem Einstieg auf eine smarte Softwarelösung zurückgreift, gewinnt einen transparenten Überblick – und spart sich einige Stolpersteine auf dem Weg zum Erfolg.
● Zinsbindung (Sollzinsbindung)
○ Die Zinsbindung bei einem Darlehen ist der Zeitraum, für den der vereinbarte Sollzinssatz festgeschrieben ist (Zinsbindung bei Darlehen | Wiki). Während dieser Zeit kann die Bank den Zinssatz nicht ändern, egal was am Markt passiert, und der Kreditnehmer kann den Vertrag in der Regel nicht kündigen (außer nach 10 Jahren). Übliche Zinsbindungen bei Immobilienkrediten sind 5, 10, 15 oder 20 Jahre, manchmal auch 30 Jahre. Eine lange Zinsbindung bietet dem Darlehensnehmer hohe Planungssicherheit – die Rate bleibt konstant (Zinsbindung bei Darlehen | Wiki) –, schützt also vor steigenden Zinsen. Dafür sind Anfangszinsen bei langen Bindungen meist etwas höher, da die Bank das Zinsänderungsrisiko trägt (Zinsbindung erklärt im Immobilien-Lexikon der BW-Bank). Nach Ablauf der Zinsbindung ist meist noch eine Restschuld vorhanden, dann braucht man eine Anschlussfinanzierung (Umschuldung oder Verlängerung). Manche Darlehen haben keine feste Zinsbindung (variable Darlehen), da passt sich der Zinssatz regelmäßig an den Referenzzins an – in Deutschland aber seltener für Baufinanzierungen. Während der Zinsbindungsfrist sind sowohl Kreditnehmer als auch -geber gebunden: Der Kreditnehmer zahlt den festen Zins, die Bank kann keine Anpassungen vornehmen (Zinsbindung bei Darlehen | Wiki). Ausnahme: Sondertilgungen, wenn im Vertrag erlaubt, beeinflussen die Laufzeit, aber der Zins bleibt gleich. Man spricht auch von Sollzinsbindung oder Festschreibungszeit (Zinsbindung bei Darlehen | Wiki).
Ein Darlehensvertrag kann auch über die gesamte Laufzeit gebunden sein (Volltilger mit z.B. 15 Jahren Bindung = 15 Jahre Laufzeit und dann fertig). Der Zeitpunkt des Bindungsendes ist wichtig: Dann entscheidet es sich, zu welchen dann aktuellen Zinsen man weiter finanziert – in Hochzinsphasen wählt man daher gerne lange Bindungen, in Tiefzinsphasen ebenso, um das Niveau zu sichern. Andersherum, wer glaubt, Zinsen könnten sinken, nimmt eine kürzere Bindung, um später neu zu verhandeln. Seitens der Bank refinanziert sie sich entsprechend fest, sodass die Zinsbindung auch für ihre Kalkulation entscheidend ist (Vorfälligkeitsentschädigung – Wikipedia). Zusammenfassend: Zinsbindung = garantierte Zinssicherheit für eine festgelegte Dauer (Zinsbindung bei Darlehen | Wiki).
● Zwangsversteigerung
○ Die Zwangsversteigerung ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren der Zwangsvollstreckung, in dem eine Immobilie öffentlich versteigert wird, um aus dem Erlös die Gläubiger des Eigentümers zu befriedigen (Zwangsversteigerung - Definition & Erklärung im Lexikon). Typischer Anlass: Ein Eigentümer hat seine Darlehensraten dauerhaft nicht bezahlt, die finanzierende Bank betreibt das Zwangsversteigerungsverfahren über das Amtsgericht. Auch andere Gläubiger (Finanzamt, Erbenstreit) können dieses Verfahren anstoßen (Zwangsversteigerung - Definition & Erklärung im Lexikon). Das Gericht beauftragt einen Gutachter, den Verkehrswert festzustellen, und setzt einen Versteigerungstermin an (Zwangsversteigerung Definition & Erklärung im Lexikon). Im Termin dürfen alle Interessenten Gebote abgeben. Es gibt meist eine Mindestbietgrenze: im ersten Termin 50% des Verkehrswerts (darunter kein Zuschlag) und eine „7/10-Grenze“ – bei Geboten unter 70% kann ein betreibender Gläubiger den Zuschlag verhindern. Ist ein genügend hohes Gebot da, erhält der Höchstbietende den Zuschlag und wird Eigentümer (Zwangsversteigerung - Definition & Erklärung im Lexikon). Er muss sein Gebot binnen Wochenfrist zahlen (meist finanziert er es bereits vorab). Aus dem Erlös bedient das Gericht der Rangfolge nach die Gläubiger (Grundschuldgläubiger zuerst, ggf. öffentliche Lasten etc.).
Übrigbleibendes Geld erhält der Schuldner. Wird nicht genug geboten, kann ein neuer Termin anberaumt werden, bei dem die 7/10-Grenze fällt. Für Bieter bietet die Zwangsversteigerung Chancen, Immobilien unter Marktwert zu erwerben, aber auch Risiken: Keine Gewährleistung, oftmals keine Innenbesichtigung (man kauft „wie gesehen“ oder aus Gutachten), eventuell bestehen noch Rechte (z.B. Wohnrecht oder Mietvertrag) fort (Zwangsversteigerung - Definition & Erklärung im Lexikon). Die Zwangsversteigerung beendet das Eigentum des Schuldners, auch wenn der Verkaufserlös seine Schulden nicht vollständig deckt – der Schuldner wäre dann schuldenfrei gegenüber der Grundschuld, aber persönliche Restforderungen können bleiben. Neben gerichtlichen Zwangsversteigerungen gibt es auch freiwillige Versteigerungen durch Auktionen, die aber zivilrechtlich als normaler Kauf gelten. Das Zwangsversteigerungsverfahren ist öffentlich: Termine werden im Internet oder Aushang bekannt gemacht, und jeder kann teilnehmen. In der Praxis sieht man im Termin oft Investoren oder Personen, die gezielt nach Schnäppchen suchen. Nicht selten bleibt aber ein Gläubiger selbst Höchstbietender (z.B. die Bank bietet bis zur Höhe ihrer Forderung mit). Für den Markt ist eine steigende Zahl an Zwangsversteigerungen ein Krisenindikator, für einzelne aber eine Erwerbsgelegenheit. Die rechtlichen Details (Verteilung, Zuschlagsbeschluss etc.) sind in der ZVG (Zwangsversteigerungsgesetz) geregelt, und der Rechtspfleger leitet das Verfahren. Kurz: Zwangsversteigerung = Immobilie kommt „unter den Hammer“ durch staatliche Anordnung, um Schulden zu tilgen (Zwangsversteigerung - Definition & Erklärung im Lexikon).
● Zwischenfinanzierung
○ Eine Zwischenfinanzierung ist ein kurzfristiges Darlehen, das zur Überbrückung dient, bis eine erwartete Zahlung oder endgültige Finanzierung verfügbar ist. Im Immobilienbereich kommt das häufig vor, wenn Eigenkapital erst später frei wird – etwa weil man eine alte Immobilie erst noch verkauft oder ein Bausparvertrag in einigen Monaten zuteilungsreif wird, man aber jetzt schon Geld für den neuen Kauf braucht. Die Bank gewährt dann für diesen Übergangszeitraum ein Darlehen, das oft endfällig ist (man zahlt zunächst nur Zinsen) und komplett zurückgeführt wird, sobald das erwartete Geld eintrifft. Zwischenfinanzierungen haben meist eine kurze Laufzeit, beispielsweise 6 bis 24 Monate, und entsprechend nur eine vorläufige Zinsbindung in diesem Zeitraum. Die Zinsen sind oft etwas höher als bei langfristigen Baukrediten, da die Bank Liquidität vorhalten muss – aber da die Laufzeit kurz ist, halten sich die absoluten Zinskosten in Grenzen. Ein typisches Beispiel: Ein Käufer kauft eine neue Immobilie, sein altes Haus ist aber noch nicht verkauft. Er nimmt eine Zwischenfinanzierung auf, bekommt damit jetzt das nötige Geld für den Kaufpreis, und wenn in 6 Monaten das alte Haus verkauft ist, tilgt er mit dem Erlös die Zwischenfinanzierung in einem Schlag. Oder:
Jemand hat einen großen Bausparvertrag, der in 9 Monaten zuteilungsreif wird – die Bank kann den Bausparvertrag zwischenfinanzieren (auch Bausparsofortdarlehen genannt), sodass man jetzt schon bauen kann und später mit dem Bausparguthaben/-darlehen ablöst. Zwischenfinanzierungen spielen auch bei Fördermitteln eine Rolle, wenn z.B. öffentliche Gelder erst nach Baufortschritt ausgezahlt werden, aber vorfinanziert werden müssen. Vorteile: Man überbrückt Liquiditätsengpässe, vermeidet Doppeltzahlungen (falls man sonst Übergangsmiete zahlen müsste). Wichtig ist ein klarer Rückzahlungsplan – die Bank will Sicherheiten, z.B. Grundschuld auf beide Immobilien. Die Zwischenfinanzierung ist sozusagen der finanzielle „Lückenfüller“. Sie wird häufig als variables Darlehen mit monatlicher Zinszahlung ausgestaltet und dann komplett abgelöst. Aufgrund der kurzen Dauer sind Niedrigzinsen hier typisch – in der Niedrigzinsphase war Zwischenfinanzieren günstig. Wenn die erwartete Geldquelle ausfällt (z.B. Immobilie findet doch keinen Käufer), muss man Anschluss finden – dann könnte die Zwischenfinanzierung in ein langfristiges Darlehen umgewandelt werden, aber das war nicht der Plan. Insgesamt: Zwischenfinanzierung = vorübergehender Kredit, um zeitliche Diskrepanzen von Mittelbedarf und Mittelzufluss zu überbrücken.
⌛️ Seit Anbeginn der menschlichen Zivilisation sind Immobilien ein beständiger Pfeiler in Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur – sie spiegeln Wohlstand und Stabilität wider, verlangen jedoch ein hohes Maß an Verständnis und Umsicht. Wer diese Komplexität durchdringt, kann große Chancen nutzen, insbesondere wenn transparente und smarte Softwarelösungen (wie unsere 😉) den Weg begleiten.
Viel Erfolg,
💙 Christoph, Johannes und Roman

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