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Buchstabe H & I: Das Immobilien ABC - Alles, wirklich ALLES, was du wissen musst!
Leverage & Immobilien ABC für Anfänger und Fortgeschrittene

Immobilien sind weit mehr als nur Gebäude und Grundstücke. Sie gelten als Basis für Wohnen, Wirtschaft, Vermögensaufbau und kulturelle Entwicklung. Bereits seit den ersten Siedlungen in der Geschichte der Menschheit haben Häuser und Böden den sozialen und wirtschaftlichen Fortschritt mitbestimmt. Auch heute, in Zeiten vielfältiger Finanzprodukte und dynamischer Märkte, behalten Immobilien als „unbewegliche Werte“ ihren besonderen Stellenwert. Dennoch erfordert es fundiertes Wissen, um Chancen zu erkennen und Risiken realistisch einzuschätzen.
Unser Immobilien-ABC greift genau dieses Bedürfnis nach Klarheit und Durchblick auf. Es soll Laien wie Fachinteressierten eine einfache Orientierung in der komplexen Welt aus Kauf, Verkauf, Vermietung, Finanzierung und vielem mehr bieten. Die wichtigsten Begriffe werden verständlich erklärt, damit Eigentümer, Investoren und alle, die sich mit der Materie beschäftigen, gut informiert und sicher handeln können. Wer bei diesem Einstieg auf eine smarte Softwarelösung zurückgreift, gewinnt einen transparenten Überblick – und spart sich einige Stolpersteine auf dem Weg zum Erfolg.
● Hausbewertung
○ Eine Hausbewertung ist die Ermittlung des aktuellen Marktwerts eines Hauses zu einem bestimmten Stichtag. Dabei werden zahlreiche Faktoren einbezogen: die Lage des Grundstücks, Größe und Zustand des Hauses, Baujahr, Ausstattung, Modernisierungen, aber auch Marktlage und Vergleichspreise ähnlicher Objekte. Oft führen Makler oder Gutachter solche Bewertungen durch – Makler meist als überschlägige Einschätzung für einen möglichen Verkaufspreis, Gutachter nach normierten Verfahren als Verkehrswertgutachten. Rechtlich gibt es anerkannte Bewertungsverfahren (Sachwert, Ertragswert, Vergleichswert), die je nach Art der Immobilie angewandt werden. Das Ergebnis einer Hausbewertung hilft Verkäufern, einen realistischen Angebotspreis festzulegen, und Käufern, ein Gefühl für den angemessenen Preis zu bekommen. Zu beachten ist, dass ein Wert gutachterlich begründet sein kann, der tatsächliche Verkaufspreis aber durch Angebot und Nachfrage bestimmt wird. Dennoch schafft eine fundierte Bewertung eine rationale Grundlage und vermeidet extreme Fehlvorstellungen (etwa viel zu hohe oder zu niedrige Preisansätze).
● Hausgeld (Wohngeld im WEG)
○ Das Hausgeld ist der monatliche Betrag, den Wohnungseigentümer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) an den Verwalter zahlen (Hausgeld (Wohnungseigentum) – Wikipedia). Es handelt sich um Vorschüsse auf die gemeinsam anfallenden Kosten des Gemeinschaftseigentums, basierend auf dem beschlossenen Wirtschaftsplan (Hausgeld (Wohnungseigentum) – Wikipedia). Aus dem Hausgeld werden alle laufenden Ausgaben der Wohnanlage bestritten: zum Beispiel Versicherungen, Hausstrom, Wasser/Abwasser, Müllabfuhr, Gartenpflege, Hausreinigung, Wartung von Aufzug oder Heizung, die Verwaltervergütung und die Zuführung zur Instandhaltungsrücklage (Hausgeld (Wohnungseigentum) – Wikipedia). Die Verteilung erfolgt meist nach Miteigentumsanteilen oder einem anderen in der Gemeinschaftsordnung festgelegten Schlüssel. Am Jahresende wird eine Jahresabrechnung erstellt, in der die tatsächlichen Kosten den gezahlten Vorschüssen gegenübergestellt werden; eventuelle Differenzen werden nachgefordert oder erstattet. Umgangssprachlich wird Hausgeld auch „Wohngeld“ genannt, was jedoch nicht mit dem staatlichen Mietzuschuss zu verwechseln ist (Hausgeld (Wohnungseigentum) – Wikipedia). Wichtig: Hausgeld ist vom Eigentümer zu zahlen, selbst wenn die Wohnung leer steht (Hausgeld (Wohnungseigentum) – Wikipedia). Bei vermieteten Wohnungen kann der Eigentümer viele Hausgeld-Bestandteile als umlagefähige Betriebskosten auf den Mieter übertragen, nicht jedoch Beiträge zur Instandhaltungsrücklage.
● Hypothek
○ Die Hypothek ist – ähnlich der Grundschuld – ein Grundpfandrecht, das zur Sicherung eines Kredits an einer Immobilie dient. Historisch war die Hypothek an das Bestehen der zu sichernden Forderung gebunden (akzessorisch). Das heißt, die Hypothek bestand in Höhe der jeweiligen Restschuld und erlosch automatisch mit der vollständigen Rückzahlung des Kredits. Heutzutage werden statt Hypotheken in den meisten Fällen Grundschulden vereinbart, weil diese flexibler sind. Dennoch existieren Hypotheken noch, vor allem ältere Eintragungen im Grundbuch. Auch sie werden im Grundbuch Abt. III eingetragen. Aus einer Hypothek kann die Bank – genau wie bei der Grundschuld – die Zwangsversteigerung betreiben, falls der Kreditnehmer nicht zahlt. Bei Rückzahlung kann die Hypothek im Grundbuch gelöscht werden. Im Sprachgebrauch wird „Hypothek“ oft generell für Immobilienkredite verwendet („eine Hypothek aufnehmen“ meint eine Immobilienfinanzierung abschließen), selbst wenn rechtlich gesehen eine Grundschuld bestellt wird. Zusammengefasst: Die Hypothek dient der Kreditsicherung, ist aber an den Kredit gekoppelt; die Bank hat nur solange Rechte, wie noch Kreditforderungen bestehen. Moderne Verträge nutzen allerdings in 99% der Fälle die Grundschuld, weshalb Hypotheken seltener neu bestellt werden.
● Indexmiete
○ Die Indexmiete ist eine Mietvereinbarung, bei der die Miethöhe an einen Preisindex – in der Regel den Verbraucherpreisindex – gekoppelt ist (Immobilien Glossar und Begriffe A-Z | PIPPING Immobilien). Das bedeutet, die Miete steigt oder sinkt entsprechend der Inflation. In der Praxis wird meist vereinbart, dass die Miete sich um denselben Prozentsatz verändert wie der Preisindex (häufig jährliche Anpassung). Bei steigenden Lebenshaltungskosten erhöht sich also die Miete automatisch, bei sinkenden Preisen könnte sie auch sinken (wobei Deflation selten und meist gering ist). Voraussetzung für eine Indexmiete ist laut § 557b BGB, dass eine klare Vereinbarung im Mietvertrag steht und die Miete mindestens ein Jahr unverändert bleibt. Während einer Indexmiete sind sonstige Mieterhöhungen – etwa bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete – ausgeschlossen, außer nach Modernisierung. Für Vermieter bietet die Indexmiete Schutz vor Inflation, Mieter haben den Vorteil, dass es nur diese vorhersehbaren Anpassungen gibt und keine sonstigen Erhöhungen. Allerdings können starke Preissteigerungen zu deutlichen Mietsteigerungen führen, was dann die Haushaltsplanung der Mieter belasten kann (Immobilien Glossar und Begriffe A-Z | PIPPING Immobilien).
● Immobilie
○ Immobilie bedeutet wörtlich „unbewegliche Sache“ und bezeichnet Grundstücke und die darauf befindlichen Gebäude (Immobilien Glossar und Begriffe A-Z | PIPPING Immobilien). Es gibt verschiedene Arten von Immobilien: Wohnimmobilien (z.B. Einfamilienhaus, Eigentumswohnung), Gewerbeimmobilien (Bürogebäude, Ladenlokale, Fabrikhallen), Grundstücke (Bauland, Ackerland, Wald) und Spezialimmobilien (z.B. Hotels, Kliniken). Immobilien haben als physische Objekte einen festen Standort – im Gegensatz zu mobilen Sachen wie Autos. In der deutschen Rechtsordnung sind Immobilien wertvolle Vermögensgegenstände, deren Übertragung besonderer Form bedarf (notarielle Beurkundung). Aufgrund ihrer Langlebigkeit und Wertbeständigkeit werden Immobilien auch als Betongold bezeichnet. Wer eine Immobilie besitzt, hat Eigentumsrechte, die im Grundbuch eingetragen sind. Der Wert einer Immobilie wird maßgeblich von Lage, Lage, Lage bestimmt – diese berühmte Formel besagt, dass die Qualität der Lage oft wichtiger ist als die Immobilie selbst (Lage Lage Lage - Was zählt bei Immobilien - ImmoNovia). Immobilien können genutzt (selbst bewohnt, vermietet, bewirtschaftet) oder als Kapitalanlage gehalten werden. Ihre Unbeweglichkeit macht sie zugleich weniger liquide – ein Verkauf erfordert Zeit und Aufwand.
● Immobilienblase
○ Eine Immobilienblase bezeichnet eine Marktsituation, in der Immobilienpreise übermäßig und spekulativ steigen, weit abgekoppelt von den realen Werten oder Erträgen der Immobilien. Typischerweise investieren viele Anleger in Erwartung weiter steigender Preise, was die Preise noch mehr treibt – ein selbstverstärkender Effekt. Es kommt zu Überbewertungen, bis schließlich die Nachfrage einbricht oder andere wirtschaftliche Faktoren kippen. Dann „platzt“ die Blase: Immobilienpreise fallen stark in kurzer Zeit. Für Investoren, die am Höhepunkt gekauft haben, bedeutet dies Verluste, da die Wiederverkaufspreise deutlich niedriger sind. Ein bekanntes Beispiel war die US-Immobilienblase 2007, die zur Finanzkrise führte. In Deutschland wird immer wieder diskutiert, ob es in bestimmten Städten eine Immobilienblase gibt, da Preise rasant gestiegen sind. Ob eine Blase vorliegt, erkennt man oft erst im Nachhinein, wenn die Preise bereits fallen. Eine geplatze Immobilienblase kann schwerwiegende Folgen für die Volkswirtschaft haben, da Immobilien eng mit dem Bankensektor (Kredite) verknüpft sind. Daher wird aufmerksam beobachtet, ob Kreditvergaben und Preissteigerungen noch im Einklang mit Einkommen und Mieten stehen, oder ob ein spekulatives Überhitzen droht. ● Immobilienbewertung
○ Immobilienbewertung ist der Prozess, den Marktwert einer Immobilie zu bestimmen. Fachleute wie Gutachter oder erfahrene Makler analysieren dabei Lage, Größe, Bauqualität, Zustand, Ausstattung der Immobilie sowie die aktuelle Marktsituation. Es gibt drei anerkannte Verfahren: das Vergleichswertverfahren (Vergleich mit kürzlich verkauften ähnlichen Objekten), das Ertragswertverfahren (für vermietete Objekte: Kapitalisierung der Mieterträge) und das Sachwertverfahren (für eigengenutzte Häuser: Wiederbeschaffungswert von Gebäude plus Bodenwert). Oft werden mehrere Verfahren kombiniert, um einen realistischen Wert einzukreisen. Eine Immobilienbewertung kann als formelles Gutachten erfolgen oder als kürzere Marktpreiseinschätzung. Sie ist wichtig bei Kauf/Verkauf (faire Preisfindung), Beleihung (Kreditwürdigkeit des Objekts), Erbschaftsangelegenheiten, Scheidungen oder auch Versicherungen (Ermittlung des Versicherungswerts). Das Ergebnis der Bewertung – meist der Verkehrswert – stellt den geschätzten Preis dar, der im normalen Geschäftsverkehr zum Bewertungsstichtag erzielt werden könnte. Aufgrund von Angebot/Nachfrage-Dynamik kann der tatsächliche Verkaufspreis später dennoch etwas abweichen. Aber ohne Bewertung besteht die Gefahr, dass Laien den Wert deutlich überschätzen oder unterschätzen. ● Immobilienkaufvertrag (siehe Kaufvertrag weiter unten)
● Immobilienleasing
○ Immobilien-Leasing ist eine Finanzierungsform, bei der eine Immobilie vom Eigentümer (Leasing-Geber) an einen Nutzer (Leasing-Nehmer) vermietet/verleast wird, mit Optionen am Ende der Laufzeit. Der Leasing-Nehmer erhält das Recht, die Immobilie über einen festgelegten Zeitraum zu nutzen, und zahlt dafür regelmäßige Leasingraten. Anders als bei Miete sind Leasingverträge oft langfristig und wirtschaftlich vergleichbar mit Kreditfinanzierungen. Häufig werden gewerbliche Immobilien (Bürogebäude, Produktionshallen) geleast, z.B. um Bilanzvorteile zu nutzen (die Immobilie erscheint nicht als Vermögenswert des Leasing-Nehmers) oder Liquidität zu schonen. Am Ende der Leasingdauer kann je nach Vertragsgestaltung die Immobilie vom Leasing-Nehmer gekauft werden (Kaufoption) oder sie fällt an den Leasing-Geber zurück. Vorteile: Der Leasing-Nehmer muss kein Eigenkapital binden und hat feste Planungsraten, der Leasing-Geber (oft eine Leasinggesellschaft oder Bank) behält das Eigentum als Sicherheit. Immobilienleasing ist relativ komplex und kommt v.a. für Unternehmen infrage – für Privatpersonen beim Wohnhauskauf spielt es kaum eine Rolle, dort sind klassische Kredite üblich.
● Instandhaltungsrücklage
○ Die Instandhaltungsrücklage (auch Erhaltungsrücklage) ist ein gemeinschaftlicher Spartopf der Wohnungseigentümer, der für zukünftige Reparaturen und Instandhaltungen am Gemeinschaftseigentum vorgesehen ist (Instandhaltungsrücklage – Wikipedia) (Instandhaltungsrücklage – Wikipedia). Wohnungseigentümer zahlen monatlich einen Teil des Hausgeldes in diese Rücklage ein. Dadurch sollen größere Ausgaben – etwa für ein neues Dach, Fassadendämmung, Austausch der Zentralheizung oder Fahrstuhlreparaturen – finanziert werden, ohne dass dann eine hohe Sonderzahlung fällig wird. Die Höhe der Rücklage wird im Wirtschaftsplan festgelegt und sollte angemessen sein, um den langfristigen Erhalt des Gebäudes zu sichern (Instandhaltungsrücklage – Wikipedia). Wichtig: Die Instandhaltungsrücklage gehört der Gemeinschaft und wird getrennt vom laufenden Konto angesammelt. Bei Eigentümerwechsel geht das Guthaben auf den neuen Eigentümer über (oft wird es im Kaufpreis berücksichtigt).
Nicht abgedeckt von der Rücklage sind Instandhaltungen innerhalb der Wohnungen (Sondereigentum) – dafür muss jeder Eigentümer selbst vorsorgen (Instandhaltungsrücklage – Wikipedia). Seit der WEG-Reform 2020 spricht das Gesetz übrigens von Erhaltungsrücklage, meint aber dasselbe. Eine angemessene Instandhaltungsrücklage ist ein Qualitätsmerkmal einer WEG, denn sie zeigt, dass die Eigentümer vorsorgen und das Gebäude in Schuss halten wollen.
⌛️ Seit Anbeginn der menschlichen Zivilisation sind Immobilien ein beständiger Pfeiler in Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur – sie spiegeln Wohlstand und Stabilität wider, verlangen jedoch ein hohes Maß an Verständnis und Umsicht. Wer diese Komplexität durchdringt, kann große Chancen nutzen, insbesondere wenn transparente und smarte Softwarelösungen (wie unsere 😉) den Weg begleiten.
Viel Erfolg,
💙 Christoph, Johannes und Roman

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